Information zur Datenverarbeitung in der AV-App

Für Schüler:innen und Erziehungsberechtigte · Stand September 2026

Die Gewerbliche Schule Lahr nutzt die interne AV-App zur Organisation des Schulalltags und zur Unterstützung der schulischen Dokumentation. Dieses Informationsblatt erläutert, welche Daten dabei verarbeitet werden. Es handelt sich nicht um eine Einwilligung. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

Wer ist verantwortlich?

OStD Bernd Wiedmann, Schulleiter
Gewerbliche Schule Lahr, Tramplerstraße 80, 77933 Lahr
info@gs-lahr.de

Wer berät zum Datenschutz?

Markus Helmle, Behördlicher Datenschutzbeauftragter für Allgemeinbildende Gymnasien und Berufliche Schulen
Regierungspräsidium Freiburg, 79098 Freiburg
datenschutz-oeffentliche-schulen@rpf.bwl.de

Wofür werden Daten verarbeitet?

Die AV-App unterstützt Lehrkräfte bei der Verwaltung von Klassen und der Dokumentation von Fehlzeiten, Praktika, Leistungen und Kompetenzen sowie bei der Erstellung von Zeugnisübersichten, Beiblättern und Zertifikaten. Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung des gesetzlichen schulischen Auftrags.

Welche Daten können betroffen sein?

  • Name, Geburts- und Kontaktdaten sowie Klassen- und Schuljahreszuordnung,
  • Fehlzeiten und aus WebUntis übernommene Auswertungen,
  • Praktikumsangaben und Anwesenheitstage,
  • Noten, Lernfeldprojekte, Kompetenzen und Zeugnisdaten,
  • Angaben zur Lernberatung und daraus erzeugte schulische Dokumente,
  • technisch erforderliche Betriebs- und Fehlerdaten.

Wer kann die Daten sehen?

Die AV-App wird ausschließlich durch berechtigte Lehrkräfte und Administratoren verwendet. Schüler:innen und Erziehungsberechtigte erhalten keinen eigenen Zugang. Offizielle Zeugnisunterlagen werden zusätzlich und unabhängig von der AV-App durch die Schulverwaltung verwahrt. Die für einen schulischen Vorgang notwendigen Angaben müssen bereitgestellt werden; andernfalls kann der betreffende Vorgang gegebenenfalls nicht vollständig bearbeitet werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

  • Nach dem Schuljahresabschluss bleibt zunächst ein vollständiger Snapshot für Nachprüfung und Rechtsbehelfe erhalten.
  • Fachnoten sowie weitere nicht mehr benötigte personenbezogene Daten werden nach Ende des folgenden Schuljahres entfernt.
  • Für die Neuerstellung von Beiblättern und Zertifikaten erforderliche Daten sowie Lernfeldprojekt-, Zeugnis- und festgelegte WebUntis-Daten bleiben fünf folgende Schuljahre erhalten.
  • Danach wird das personenbezogene Archiv vollständig gelöscht.

Wenn ein Rechtsbehelf vorliegt, kann die Löschung der davon betroffenen Daten bis zu dessen Abschluss ausgesetzt werden.

Welche Rechte bestehen?

Im gesetzlichen Umfang bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch. Fragen können an die Schule oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten gerichtet werden. Außerdem besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

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