Bestehensregelungen 1BFS
Der Haken best. wird aus der bestätigten Teilnahme an der BPK-Prüfung und den maßgebenden Endnoten berechnet. Englisch ist eine freiwillige Zusatzprüfung: Die Englisch-Endnote kann im Zeugnis erscheinen, zählt aber weder zum PO-Schnitt noch zur regulären Bestehensentscheidung der 1BFS.
Prüfungen und Endnoten
| Bereich | Regel |
|---|---|
| BFK | Keine Abschlussprüfung. Die Jahres-/Anmeldenote wird als Endnote übernommen. |
| BPK | Verpflichtende praktische Prüfung. Anmeldenote zählt einfach, Prüfungsnote doppelt; anschließend wird nach der geltenden Rundungsregel die ganze Endnote gebildet. |
| Englisch ohne Zusatzprüfung | Wurde Englisch besucht und liegt eine Anmeldenote vor, wird diese als Endnote ausgewiesen. |
| Englisch mit Zusatzprüfung | Die Zusatzprüfung besteht aus schriftlicher und gegebenenfalls mündlicher Prüfung. Bei schriftlich und mündlich wird die Prüfungsleistung aus deren Durchschnitt gebildet; anschließend zählen Anmeldenote und Prüfungsleistung gleich. |
| Mündlich ohne schriftlich | Eine mündliche Englisch-Zusatzprüfung ohne schriftliche Zusatzprüfung ist nicht zulässig. Der Wert wird nicht berücksichtigt und in der Abschlussansicht als Eingabekonflikt markiert. |
Fehlende BPK-Prüfung
Fehlt die verpflichtende BPK-Prüfung oder ist die Teilnahme nicht bestätigt, ist der Abschluss nicht bestanden. Die BPK-Anmeldenote bleibt als sichtbares Ergebnis erhalten; es wird keine künstliche Note 6,0 erzeugt. Das fehlende Prüfungsfeld wird gelb markiert.
Maßgebende Noten
| Maßgebend | Nicht maßgebend |
|---|---|
| D, GGK, WiSo, BFK, BPK und Projektkompetenz | REL/Ethik, Englisch-Zusatzprüfung und GTF |
Der PO-Schnitt wird nur aus den maßgebenden Noten gebildet. Der allgemeine sichtbare Schnitt kann zusätzlich die ausgewiesene Englisch-Endnote enthalten.
Bestehen
- BFK und BPK müssen jeweils mindestens ausreichend sein.
- Von den übrigen maßgebenden Noten darf höchstens eine schlechter als ausreichend sein.
- Sind zwei übrige maßgebende Noten schlechter als ausreichend, müssen beide vollständig ausgeglichen werden.
- Mehr als zwei übrige maßgebende Noten schlechter als ausreichend verhindern das Bestehen.
| Note | Ausgleich |
|---|---|
| 5,0 | mindestens eine 3,0 |
| 6,0 | eine 1,0 oder zwei 2,0 |
Teilnahme und Anzeige
- Der Haken Teilg. bestätigt die vollständige Teilnahme an der verpflichtenden BPK-Prüfung.
- Bei fehlender Pflichtprüfung zeigt die Statuszeile unter best. den Hinweis fehlt.
- Bei vollständiger Prüfung, aber nicht erfüllten Notenkriterien erscheint n.b..
- Englisch beeinflusst diese Statusentscheidung nicht.