Bestehensregelungen 2BFS
Der Haken best. wird aus Teilnahme, vollständigen Pflichtprüfungen und den Bestehensregeln berechnet. Jede Schülerin und jeder Schüler wird in mindestens einem Fach und soll in nicht mehr als drei Fächern mündlich geprüft werden; die Notenkonferenz stellt dies organisatorisch sicher. Die App erzwingt die Anzahl nicht technisch.
Verpflichtende Abschlussprüfungen
| Bereich | Prüfung |
|---|---|
| Deutsch | schriftliche Prüfung; eine angesetzte mündliche Prüfung kann zusätzlich berücksichtigt werden |
| Englisch | schriftlicher Teil und verpflichtende Kommunikationsprüfung; keine mündliche Prüfung |
| Mathematik | schriftliche Prüfung; eine angesetzte mündliche Prüfung kann zusätzlich berücksichtigt werden |
| BFK | schriftliche Prüfung; eine angesetzte mündliche Prüfung kann zusätzlich berücksichtigt werden |
| BPK | praktische Prüfung; keine zusätzliche mündliche Prüfung in der Abschlusszeile |
Das Feld für eine mündliche Englischprüfung ist deaktiviert und zeigt „-“, weil eine solche Prüfung nicht zulässig ist.
Ermittlung der Endnoten
- Nur schriftlich oder praktisch geprüft: Anmeldenote zählt einfach, Prüfungsnote doppelt.
- Schriftlich und mündlich geprüft: Anmeldenote, schriftliche Prüfungsnote und mündliche Prüfungsnote zählen je einfach.
- Nur mündlich geprüftes sonstiges maßgebendes Fach: Anmeldenote zählt einfach, mündliche Prüfungsnote doppelt.
- Ohne Prüfung wird die Anmeldenote als Endnote übernommen.
- Zwischenergebnisse werden auf eine Dezimalstelle berechnet und anschließend nach der geltenden Regel auf eine ganze Note gerundet.
Nichtteilnahme oder unvollständige Pflichtprüfung
- Ist Teilg. nicht gesetzt oder fehlt ein verpflichtender Prüfungsteil, ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.
- Vorhandene Prüfungsergebnisse bleiben sichtbar.
- Für die Zeugnis-Endnoten werden in diesem Fall die Anmeldenoten übernommen; Prüfungsleistungen werden nicht eingerechnet.
- Fehlende Pflichtprüfungen werden in der Abschlusszeile gelb markiert.
- Sind alle Pflichtprüfungen vollständig, die Bestehenskriterien werden aber nicht erfüllt, bleiben die regulär berechneten Endnoten einschließlich der Prüfungsleistungen erhalten.
Maßgebende Fächer und Schnitte
| PO-Schnitt und Bestehen | Vollständig außerhalb |
|---|---|
| D, E, M, BFK, BPK, GGK/LWK, REL, die bessere Note aus CH oder PH sowie SPO nur bei günstiger Wirkung | CAN, GTF |
GTF ist ein freiwilliges Zusatzangebot und zählt weder im allgemeinen Schnitt noch im PO-Schnitt noch bei der Bestehensentscheidung. Es hat keine Verbindung zum beruflichen Profil und wird nicht mit CH oder PH verglichen.
Der sichtbare allgemeine Schnitt enthält D, E, M, GGK/LWK, CH, PH, CAN, REL, SPO, BFK und BPK, jedoch kein GTF. Der PO-Schnitt verwendet die in der Tabelle genannten maßgebenden Noten.
Bestehen
- PO-Schnitt aller maßgebenden Fächer: 4,0 oder besser.
- Kernfachschnitt aus D, E, M und BFK: 4,0 oder besser.
- BFK darf nicht schlechter als 4,0 sein.
- In keinem Kernfach darf die Note 6,0 stehen.
- Höchstens eine maßgebende Note darf ohne Ausgleich schlechter als 4,0 sein. Bei zwei schlechten Noten müssen beide ausgeglichen werden.
| Fall | Ausgleich |
|---|---|
| 5,0 im Kernfach | mindestens 2,0 in einem anderen Kernfach |
| 5,0 im Nicht-Kernfach | mindestens 2,0 in einem anderen maßgebenden Fach oder zweimal 3,0 |
| 6,0 im Nicht-Kernfach | 1,0 in einem anderen maßgebenden Fach oder zweimal 2,0 |
Wichtig: Mehr als zwei maßgebende Noten schlechter als 4,0, eine 6,0 im Kernfach oder BFK schlechter als 4,0 verhindern das Bestehen. Die Durchschnittsregeln gelten zusätzlich zum Ausgleich.