Bestehensregelungen AV
Gemeinsame Grundlagen
- Für AV mHSA und AV oHSA muss mindestens eine LFP-Anmeldenote vorhanden sein.
- Die berufsbezogene Prüfung muss in genau einem Lernfeldprojekt vollständig vorliegen: BFK-Erst- und Zweitkorrektur sowie BPK-Erst- und Zweitkorrektur.
- Mehrere vollständig geprüfte Lernfeldprojekte sind nicht zulässig und führen zu einem unvollständigen Prüfungsstatus.
- Der manuelle Haken Teilg. bestätigt die vollständige Teilnahme an den für das gewählte Abschlussziel erforderlichen Prüfungsteilen.
- Fehlt ein vorgeschriebener Prüfungsteil oder ist die Teilnahme nicht bestätigt, bleibt best. leer. Die Prüfungsergebnisse bleiben sichtbar, als Zeugnis-Endnoten werden jedoch die Anmeldenoten verwendet.
- Sind alle vorgeschriebenen Prüfungsteile vorhanden und scheitert das Bestehen nur an den Noten, bleiben die regulär mit den Prüfungsleistungen berechneten Endnoten sichtbar.
AV mHSA
Pflichtprüfungen
- Deutsch: schriftliche Prüfung und Kommunikationsprüfung
- Mathematik: schriftliche Prüfung
- Englisch nur bei gesetztem Haken E II: schriftliche Prüfung und Kommunikationsprüfung
- BFK und BPK in genau einem Lernfeldprojekt
Englisch II
Ist E II gesetzt, ist die Englischprüfung verpflichtend und wird berücksichtigt. Ist der Haken nicht gesetzt, bleibt ein vorhandenes Prüfungsergebnis sichtbar, wird aber nicht eingerechnet; die Englisch-Anmeldenote wird als Endnote übernommen und der Abschluss wird ohne E II geführt.
Bestehen
Der PO-Schnitt muss 4,0 oder besser sein. Kritische Endnoten in Deutsch, Mathematik, gegebenenfalls Englisch II, dem geprüften Lernfeldprojekt und Handlungskompetenz müssen ausreichend sein oder die Ausgleichsregel erfüllen.
AV oHSA
- Deutsch-, Mathematik- und Englischprüfungen sind für AV oHSA nicht erforderlich.
- Erforderlich ist die vollständige berufsbezogene Prüfung in genau einem Lernfeldprojekt und die zugehörige Anmeldenote.
- Die Endnote des geprüften Lernfeldprojekts fließt in den PO-Schnitt ein. Es gibt keine zusätzliche Sperre, nach der dieses Lernfeldprojekt zwingend 4,0 oder besser sein muss.
- Der PO-Schnitt der maßgebenden Noten muss 4,0 oder besser sein.
- In den übrigen Fächern und nicht geprüften Lernfeldprojekten werden die Anmeldenoten übernommen.
Maßgebende Noten und PO-Schnitt
| Berücksichtigt | Nicht berücksichtigt |
|---|---|
| D, E, M, GGK/LWK, CAN, CH, PH, Handlungskompetenz, die vorhandenen Lernfeldprojekte und SPO nur bei günstiger Wirkung | REL, GTF und der gesonderte 2BFS-Niveau-C-Block |
Der sichtbare allgemeine Schnitt und der PO-Schnitt können deshalb voneinander abweichen.
Ausgleichsregel bei AV mHSA
| Kritische Note | Erforderlicher Ausgleich |
|---|---|
| 5,0 | mindestens eine 3,0 in einem maßgebenden Fach |
| 6,0 | eine 1,0 oder zwei 2,0 in maßgebenden Fächern |
Anzeige „oHSA erreicht“
Bleibt das gewählte Ziel AV mHSA unerreicht, erfüllt die Zeile aber die Regeln für AV oHSA, bleibt best. zunächst leer. Direkt unter dem Haken erscheint der gelbe Status oHSA. Die Notenkonferenz stellt das Dropdown anschließend bewusst auf AV oHSA um; die Zeile wird sofort neu berechnet.
Versetzung in das zweite Jahr der 2BFS
Die Versetzungsberechnung bleibt ein eigener Vorgang. Kernfächer sind D, E, M und BFK. BFK und BPK dürfen nicht schlechter als 4,0 sein. Aus CH und PH wird bei zwei vorhandenen Noten die bessere berücksichtigt; SPO zählt nur bei günstiger Wirkung. GTF zählt nicht.