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Handreichung AV · Lehrkräfte

Lernniveaus und Leistungen

Bildungsziele, Leistungsbewertung und Lernfeldprojekte.

Lernniveaus

In der Ausbildungsvorbereitung an der GS Lahr wird auf vier verschiedenen Lernniveaus unterrichtet und es können insgesamt vier Bildungsziele verfolgt werden.

BildungszielLernniveauDQR-Niveau
Kein AV-AbschlussFörderschwerpunkt LernenDQR1 in Teilen
AV-Abschluss ohne HSAADQR1
AV-Abschluss mit HSAA – BDQR2
1. Jahr der 2BFSCDQR3
1BFSCDQR3

Das Lernniveau ist vom angestrebten Bildungsziel grundsätzlich unabhängig, die Notengebung findet grundsätzlich auf den Lernniveaus A und C statt. Das Lernniveau B ist als Zwischenstufe der Niveaus A und C aufzufassen (z.B. gestufte Hilfestellung für C bzw. Bonusaufgabe für A).

Für Lernende auf Lernniveau A ist grundsätzlich der AV-Abschluss mit oder ohne Hauptschulabschluss das primäre Bildungsziel, für Lernende auf Lernniveau C das erste Jahr der 2BFS oder der Abschluss der 1BFS.

Für Lernende auf und unterhalb des Lernniveaus A spielt das Bildungsziel eine untergeordnete Rolle. Das Hauptziel ist eine möglichst gute Verbesserung der überfachlichen Handlungskompetenzen und der fachlichen Kompetenzen im Rahmen der Möglichkeiten der Lernenden.

Durch die angepassten Anforderungsniveaus sollen die Lernenden auf ihrem individuellen Leistungs- und Bildungsstand abgeholt und eine entsprechende Anschlussmöglichkeit oder Bildungsziel gefördert werden.

Die Niveaustufe wird im Laufe des ersten Schulhalbjahres im Einvernehmen mit den Lernenden und den Erziehungsberechtigten festgelegt und verändert sich im Verlauf des Schuljahrs. Die Klassenkonferenz legt unter Berücksichtigung der fachlichen und überfachlichen Kompetenzen und der Bildungszielperspektiven gemeinsam mit der Lernberatung fest, auf welchem Lernniveau gearbeitet und welcher Abschluss angestrebt wird.

Die Niveaustufe wird in der Notenkonferenz zum Halbjahr zugeordnet und im dritten Zielvereinbarungsgespräch gemeinsam mit den Lernenden und den Erziehungsberechtigten abschließend festgehalten.

Bildungsziele

Die Bildungsziele in der Ausbildungsvorbereitung sind:

Der AV-Abschluss auf oder unterhalb Niveau A ohne Hauptschulabschluss (DQR0, DQR1).

Der AV-Abschluss auf Niveau A mit Hauptschulabschluss (DQR2).

Die Versetzung in das zweite Jahr der 2BFS oder der Abschluss der 1BFS (DQR3).

Alle Lernenden auf Niveau C streben in der Regel entweder das Bildungsziel der Versetzung in das zweite Jahr der zweijährigen Berufsfachschule oder den Abschluss der einjährigen Berufsfachschule an und werden daher so früh wie möglich in den entsprechenden Lerngruppen unterrichtet.

Im zweiten Schulhalbjahr konzentrieren sich die Lernenden der Lerngruppe der 2BFS auf das Lernniveau C und Lernende auf Lernniveaus A und B vertiefen ihre Kenntnisse und streben ggfs. das Bildungsziel des AV-Abschlusses mit Hauptschulabschluss an. Lernende, die durch häufige Fehlzeiten und Desinteresse auffallen, werden entsprechend ihrer Anwesenheit beschult, aber nicht zu einem Abschluss gedrängt. Anwesenheiten werden in diesen schweren Fällen wohlwollend und nicht tadelnd zur Kenntnis genommen und kommuniziert, um einen positiven Bezug zur Schule und eine ggfs. mögliche Entwicklung der Lernenden zu fördern. Ebenso werden Lernende auf Lernniveaus A und B nicht zu einer Versetzung in das zweite Jahr der 2BFS oder den Abschluss der 1BFS gedrängt, sondern auf ihrem individuellen Stand unterstützt und gefördert.

Teil des pädagogischen Konzepts von AV ist ein auf die Lernenden angepasstes Anforderungsniveau und hohe Durchlässigkeit. Die Lernenden können und sollen während der verschiedenen Unterrichtsfächer die Lerngruppen wechseln oder selbstorganisiert lernen.

Die Lernenden melden sich bei der Fachlehrkraft der ursprünglichen Lerngruppe zu Beginn des Unterrichts ab und werden entweder von der Lehrkraft in die aufnehmende Lerngruppe begleitet, oder die dortige Fachlehrkraft über Teams informiert. Diese Lerngruppenwechsel sollen den Lernerfolg von leistungsstarken als auch -schwachen Lernenden unterstützen und fördern.

Die Lerngruppen werden grundsätzlich nicht in Lernniveaus getrennt, sondern immer durchmischt um eine fehlerhafte Gruppenidentität (wir sind die Schlechten/Guten) zu vermeiden und die Lernenden besser zu motivieren. Die Lernenden auf Lernniveau C sollen dabei einen Sogeffekt auf Lernende der Niveaus B und A erzeugen. Dabei sollen die Bemühungen der Lernniveaus B und A nicht als Erwartung wahrgenommen werden, sondern die Lernenden sollen vielmehr ihre eigene, intrinsische Motivation entdecken.

Jeder Unterricht findet grundsätzlich auf allen Lernniveaus A, B und C gleichzeitig statt. Aufgabenstellungen sind so zu verfassen, dass immer alle Lernniveaus abgedeckt werden – Arbeitsblätter, die nur Aufgaben eines einzelnen Niveaus enthalten, entsprechen nicht dem pädagogischen Konzept der Ausbildungsvorbereitung.

Die Niveaudifferenzierung des Unterrichts im AV kann sich auch auf eine Binnendifferenzierung beziehen.

Abschlussprüfungen

Voraussetzungen für die Teilnahme sind eine unterschriftliche Anmeldung der Lernenden und Anmeldenoten in allen Fächern. Eine Nichtzulassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen und gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

  • Lernende auf Lernniveau C mit dem Bildungsziel Fachschulreife nehmen nicht an der Abschlussprüfung teil.
  • Lernende auf Lernniveau A und B mit dem Bildungsziel AV-Abschluss mit Hauptschulabschluss nehmen an allen Teilen der Abschlussprüfung teil.
  • Die Abschlussprüfung ist für alle Lernenden identisch, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Hauptschulabschluss in die Schulart eingetreten sind.
  • Lernende unterhalb Lernniveau A und mit dem Bildungsziel AV-Abschluss ohne Hauptschulabschluss nehmen ausschließlich an den Prüfungen zur Beruflichen Kompetenz teil.
  • Eine einmalige Wiederholung des Bildungsgangs AV und damit eine Verbesserung des Lernniveaus ist möglich, wenn das Bildungsziel AV-Abschluss ohne Hauptschulabschluss verfolgt, und die Abschlussprüfung bestanden wurde.
  • Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung ist eine einmalige Wiederholung der Schulart Ausbildungsvorbereitung grundsätzlich möglich.
  • An den Kommunikationsprüfungen Deutsch und Englisch nehmen alle Lernende teil, die nicht das Bildungsziel Fachschulreife oder 1BFS verfolgen.
  • Schriftliche Prüfungsfächer sind die Fächer Deutsch (120 – 150 Minuten), Englisch II (120 – 150 Minuten), Mathematik (135 – 165 Minuten) und Berufsfachliche Kompetenz (90 Minuten). Eine Prüfung im Fach Englisch I findet nicht statt.
  • Die berufspraktische Prüfung (360 Minuten) richtet sich auf den Inhalt eines der drei beruflichen Lernfeldprojekte, welches die Lernenden in Absprache mit den Fachlehrkräften auswählen. Die Lernfeldprojekte können je nach Umfang des Projekts zur Durchführung der Prüfung eingeschränkt werden. Die praktische Prüfung enthält eine Präsentation oder ein Fachgespräch als mündliche Teilleistung.
  • Der Teilbereich Berufsfachliche Kompetenz zählt dabei einfach, der Teilbereich Berufspraktische Kompetenz doppelt.
  • Eine Teilnahme an der Abschlussprüfung ist nur durch unterschriftliche Anmeldung durch die Lernenden möglich.
  • Die Anmeldenoten für Lernende mit den Bildungszielen AV-Abschluss mit und ohne Hauptschulabschluss sind auf Lernniveau A.
  • Mündliche Prüfungsfächer sind alle maßgebenden Fächer Chemie (Physik), GK/LeWeKo und Mathematik, die Fächer Berufliche Kompetenz, Deutsch, Englisch I/II, Handlungskompetenz, Religion und Sport sind ausgeschlossen.
  • Für Klassenarbeiten sollen die Vorlagen mit Niveaudifferenzierung verwendet werden.

Lernfeldprojekte

In der Schulart AV sind mindestens 3 berufsbezogene Lernfeldprojekte in den Fächern Berufliche (im jeweiligen Profil) oder Lebensweltbezogene Kompetenz durchzuführen und Zertifikate auszustellen. Im Rahmen der verpflichtenden Kurse der Ganztagesförderung kann ebenfalls ein lebensweltbezogenes Zertifikat im Umfang von mindestens 30 Unterrichtsstunden ausgestellt werden.

Ein Zertifikat kann nicht ausgestellt werden, wenn mehr als ein Drittel der vorgegebenen 30 Unterrichtsstunden versäumt wurde. Ein Ausschluss ist ebenso möglich wie ein Nachholen der Stunden.

Die Zertifikate enthalten eine Auflistung der zu erwerbenden, fachlichen und überfachlichen Kompetenzen aber keine Noten. Wurden einzelne oder mehrere Kompetenzen z.B. aufgrund von Fehlzeiten nicht erreicht, so wird die Angabe auf dem Zertifikat leer ausgewiesen.

Die Zertifikate der Lernfeldprojekte haben keinen Einfluss auf die Prüfungszulassung.

Zu Beginn des Schuljahres werden bis zu den Herbstferien (spätester Übergang in die Schularten 2BFS und 1BFS) mehrere Startprojekte durchgeführt, durch die die Fähigkeiten und Kompetenzen der Lernenden erfasst werden und eine Niveauzuordnung im Fach Berufliche Kompetenz möglich ist.

Die Lernfeldprojekte werden in den Lerngruppen der 2BFS und 1BFS auf Lernniveau C durchgängig durchgeführt, um Lernende mit Lernniveau B und A zu motivieren und die Leistungsanforderungen der genannten Schularten auf Lernniveau C aufzuzeigen.

Die berufsbezogene Prüfung beinhaltet eine schriftliche, eine praktische und eine mündliche Prüfung. Die praktische Prüfung richtet sich auf den Inhalt eines der drei beruflichen Lernfeldprojekte, welches die Lernenden in Absprache mit den Fachlehrkräften auswählen. Die Lernfeldprojekte können je nach Umfang des Projekts zur Durchführung der Prüfung eingeschränkt werden. Die mündliche Prüfung bezieht sich auf eine Präsentation oder ein Fachgespräch im Rahmen der praktischen Prüfung. Das Fachgespräch dauert 10 – 20 Minuten und orientiert sich inhaltlich am gewählten Lernfeldprojekt und dem Fach BFK.

Eine Niederschrift ist anzulegen, die von den Mitgliedern des Fachausschusses (Vorsitzender = Protokollant, Prüfer = unterrichtende Lehrkraft) unterschrieben wird. Für Unterricht in Teilbereichen durch mehrere Fachlehrkräfte prüfen jeweils Lehrkräfte den jeweiligen, zugehörigen Teilbereich.

Für die Erstellung der berufstheoretischen Prüfung ist eine unterrichtende Lehrkraft des Fachs Berufsfachliche Kompetenz verantwortlich.

Die Prüfungsaufgaben werden von den unterrichtenden Fachlehrkräften schriftlich vorgeschlagen und dem Vorsitzenden des Fachausschusses rechtzeitig vorgelegt.

Berufliche Kompetenz

Das Fach Berufliche Kompetenz (BK) setzt sich zusammen aus Berufsfachlicher Kompetenz (BFK) und Berufspraktischer Kompetenz (BPK) und unterscheidet sich für Lernende mit dem Ziel Fachschulreife und Lernenden mit dem Ziel AV-Abschluss:

BK mit Ziel FachschulreifeBK mit Ziel AV-Abschluss
BFKFachnote BFK aus:
4 schriftliche Leistungsnachweise
2 mündliche Leistungsnachweise
2 Noten zur Selbstorganisation
Ggf. Noten zu Besonderen Lernleistungen (freiwillig)
BFK + BPKEine Handlungskompetenznote gemeinsam BFK und BPK je Lernfeldprojekt
3 Lernfeldprojektnoten aus den BFK und BPK Noten
BPKFachnote BPK aus:
4 praktische Leistungsnachweise
2 Praxisnoten
Ggf. Noten zu Besonderen Lernleistungen (freiwillig)
BFK + BPKEine Handlungskompetenznote gemeinsam BFK und BPK je Lernfeldprojekt
3 Lernfeldprojektnoten aus den BFK und BPK Noten

Voraussetzungen für die Teilnahme sind eine unterschriftliche Anmeldung der Lernenden und Anmeldenoten in allen Fächern. Eine Nichtzulassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen und gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

  • Lernende auf Lernniveau C mit dem Bildungsziel Fachschulreife nehmen nicht an der schriftlichen Abschlussprüfung teil.
  • Lernende auf Lernniveau A und B mit den Bildungszielen AV-Abschluss mit und ohne Hauptschulabschluss nehmen am entsprechenden Prüfungsformat teil.
  • Lernende unterhalb Lernniveau A nehmen ausschließlich an der berufspraktischen Abschlussprüfung teil.

Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung erfolgt mit Noten auf zwei unterschiedlichen Lernniveaus A und C.

Bis zum dritten Zielvereinbarungsgespräch werden für alle Lernenden in allen Fächern (mit Ausnahme der Handlungskompetenz) Noten auf beiden Niveaus A und C parallel ausgewiesen. Nach der endgültigen Festlegung des Bildungsziels durch das dritte Zielvereinbarungsgespräch wird dann nur noch eine Note auf dem jeweiligen Zielniveau A oder C ausgewiesen.

Die Erfassung der Noten erfolgt über eine selbstrechnende WebApp. Alle Lehrkräfte tragen die Noten von Leistungsnachweisen in die Tabellen des jeweiligen Fachs ein. Die Lernenden können jederzeit eine Rückmeldung über den aktuellen Stand erhalten.

  • In Leistungsnachweisen werden alle Aufgaben immer auf den beiden Lernniveaus A und C formuliert und anhand der unterschiedlichen, erreichbaren Punktzahl bewertet.
  • Lernende auf Lernniveau A können auch Aufgaben auf Niveau C bearbeiten, um ihre Note zu verbessern. Dies gilt ebenso für die Lernfeldprojekte und alle anderen Lernleistungen.
  • Maßgabe ist die Niveaustufenzuordnung der Endnoten:
Lernniveau654321Niveau C
Lernniveau654321Niveau B
Lernniveau654321Niveau A
Noten

Das Lernniveau B kann als Zwischenstufe eine Zusatzanforderung für das Lernniveau A oder eine Hilfestellung für das Lernniveau C darstellen. Die Übergänge zwischen den Lernniveaus sind fließend und werden über die Lernberatung festgelegt.

Leistungsnachweise (LN)

  • Die Mindestanzahl an schriftlichen Leistungsnachweisen ergibt sich aus der NVO. Es können zusätzliche Leistungsnachweise besonderer Lernleistungen oder Kurztests als Leistungsnachweise eingetragen werden.
  • Schriftliche Leistungsnachweise können auch in mehrere Klassenarbeiten aufgeteilt werden, beispielsweise in mehrere Kurz- oder Vokabeltests. Die maximal erreichbare Punktzahl des Leistungsnachweises kann auf die einzelnen Tests verteilt werden oder der Mittelwert aus Kurztests mit der entsprechenden Note gebildet werden.
  • In den Lernfeldprojekten sind ebenfalls schriftliche Leistungsnachweise erforderlich, die sich aus Klassenarbeiten, Zeitarbeiten und Projektarbeiten der jeweiligen Lernfeldprojekte zusammensetzen.
  • Im Fach Sport sind Leistungsnachweise erforderlich, die sich aus den einzelnen Bewertungen der Sportarten und den jeweiligen Kompetenzen zusammensetzen.
  • In den Lernfeldprojekten sind mündliche Leistungsnachweise und die Bewertung praktischer Tätigkeiten erforderlich.
  • Im Fach Sport sind keine mündlichen Leistungsnachweise erforderlich.
  • Mündliche Leistungsnachweise stellen in der Regel den Mittelwert einer gewissen Anzahl von Einzelbewertungen zusammen, über die die Lehrkraft selbst entscheidet.
  • Entschuldigtes Versäumen einer Lernleistung kann durch einen Nachschreibetermin oder eine besondere Lernleistung (z.B. ein Projekt) nachgeholt werden.
  • Unentschuldigtes Versäumen einer Lernleistung wird mit der Note 6,0 bewertet.
  • Versäumte mündliche Leistungsbewertungen sowie Bewertungen der Selbstorganisation und besonderer Lernleistungen können in der Regel immer nachgeholt werden
  • Die Bewertung für ordentliches Arbeiten und den Umgang und den Zustand des Lern- und Arbeitsmaterials (vgl. Heftnote) sowie die Organisation des eigenen Lernfortschritts wird über die Handlungskompetenzen abgebildet.

Besondere Lernleistungen

  • Die Lernenden sollen mindestens eine besondere Lernleistung erbringen, die grundsätzlich vergleichbar mit Formen von GFS (Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) oder Referaten ist.
  • Die Lernenden wählen dabei eine besondere Lernleistung aus dem vorgegebenen Angebot aus, welches sich in den einzelnen Fächern unterscheidet.
  • Besondere Lernleistungen sind beispielsweise die Erstellung einer Learning-App, das Erstellen eines Plakats, die Durchführung einer Präsentation, die Erstellung eines Erklärvideos, Inhalte aus der Berufspraktischen Kompetenz, ein Lernprojekt, ein Spielplan oder ähnliches.
  • Besondere Lernleistungen aus dem digitalen Bereich sollen aufgrund der steileren Lernkurve erst im zweiten Schulhalbjahr belegt werden.
  • Es kann mehr als eine besondere Lernleistung erbracht werden (z.B. als Ausgleich einer schlecht gelaufenen Klassenarbeit oder Leistungsbewertung).

Zertifikate

  • Die Zertifikate über absolvierte Lernfeldprojekte enthalten weder Punkte noch Noten.

Noten

  • Die selbstrechnende WebApp gibt eine Kommanote als Grundlage für die zu ermittelnde Anmelde- oder Endnote auf den beiden Niveaus A und C aus.
  • In der WebApp kann jederzeit getestet werden, ob beispielsweise eine zusätzliche Lernleistung einen Einfluss auf die Endnote haben wird.
  • Unentschuldigt versäumte Leistungsnachweise werden mit der Note 6,0 bewertet und nicht stattgefundene Leistungsnachweise werden ausgelassen. Handlungskompetenz

Der Erwerb der überfachlichen Kompetenzen wird im Fach Handlungskompetenz abgebildet und von allen Lehrkräften integrativ in jedem Lernfeld- oder Fachunterricht gefördert. Die Lehrkräfte in den Fächern Berufsfachliche Kompetenz (BFK), Berufspraktische Kompetenz (BPK), Deutsch (D), Englisch (EI/EII), Mathematik (M), Gemeinschaftskunde (GK), LeWeKo (LWK), Sport (S) und der Ganztagesförderung (GTF) stellen die von den Lernenden gezeigte Handlungskompetenz fest. Der Bewertung sind die Kompetenzbereiche zugrunde zu legen, die durch die Bildungspläne festgelegt sind. Die Entwicklung überfachlicher Kompetenzen der Lernenden unterliegt einer beständigen Veränderung während des Schuljahrs und lebt von einem beständigen Feedback.

Ziel ist eine nachhaltige Verhaltensänderung, die im Rahmen einer vollständigen Handlung beobachtet werden kann. Der Fokus liegt auf dem Kompetenzerwerb und der Persönlichkeitsentwicklung, nicht rein auf den fachlichen Kompetenzen.

Die Entwicklung dieser Handlungskompetenzen wird über das ganze Schuljahr beständig bewertet und mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Handlungskompetenzmatrix festgehalten:

  • Je nach Lernfortschritt (LFS 1 - 5) werden die einzelnen Kompetenzbereiche mit

1 – 10 Punkten bewertet.

  • Eine Handlungskompetenz kann nur bewertet werden, wenn sie beobachtbar ist – bei vollständiger Abwesenheit ist also keine Bewertung möglich.
  • Eine Bewertung der Handlungskompetenz mit 0 Punkten ist gleichbedeutend mit völliger Handlungsunfähigkeit in diesem Kompetenzbereich.
  • Aus der Summe der Punkte ergeben sich Noten für jeden Kompetenzbereich.
  • In jeder Unterrichtsstunde sind für einen Lernenden 1 – 3 Kompetenzbereiche zu beobachten und zu bewerten.
  • Die Lehrkräfte sind verpflichtet, regelmäßig die Eintragung der Bewertung zu überprüfen und je nach Entwicklung des Lernenden mit mehr oder weniger Punkten anzupassen.
  • Eine selbstrechnende Excel-Datei steht dafür für jeden Lernenden in der digitalen Schülerakte zur Verfügung.
  • Die Lernberatung evaluiert anhand dieser Datei gemeinsam mit dem Lernenden regelmäßig den Stand der Handlungskompetenz und vergleicht diesen mit der Selbsteinschätzung.

Aus der Gesamtwertung der Punkte in den einzelnen Bereichen wird eine Handlungskompetenznote für jedes Fach und daraus eine Gesamtnote als Schnitt gebildet. Die Handlungskompetenznote wird in der Notenkonferenz zum Halbjahr beschlossen und kann aufgrund pädagogischer Gesichtspunkte gegebenenfalls auch mit Beschluss der Klassenkonferenz angepasst werden. Es handelt sich dabei um eine Kopfnote, die für jeden Lernenden ausgewiesen wird.

Das Handlungskompetenzraster zeigt Kriterien der Kommunikation, Kooperation, Arbeitsweise und Selbststeuerung.
Handlungskompetenzraster

Durch RP genehmigt

Beobachtungshilfen zur Handlungskompetenz

KommunikationKooperation
Ich kann meine Gedanken für andere geordnet, verständlich und deutlich wiedergebenIch kann auf die Gedanken anderer eingehen und meine eigene Meinung dazu äußernIch lasse mich nicht ablenken und lenke auch andere nicht abIch beleidige niemanden und lasse die anderen ausredenIch kann mit anderen gut zusammen-arbeiten und unterstütze andere, wenn sie Hilfe brauchen
ArbeitsweiseSelbststeuerung
Ich habe meine Arbeitsmaterialien immer dabei, wenn sie gebraucht werdenIch gehe sorgsam mit meinen Arbeitsmaterialien umIch erscheine pünktlich zum UnterrichtIch kann konzentriert an meinen Aufgaben arbeiten, bis sie erledigt sindIch kann meine Aufgaben pünktlich bis zum vereinbarten Zeitpunkt erledigen
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