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Handreichung AV · Lehrkräfte

Regeln und Hausordnung

Klassenregeln und schulische Hausordnung.

Klassenregeln

Die Lehrkräfte in der Ausbildungsvorbereitung verständigen sich auf gemeinsame Klassenregeln, die in allen Lerngruppen und Unterrichtsfächern gleich und konsequent durchgesetzt werden. Die Klassenregeln werden zu Beginn des Schuljahres in den Einführungswochen gemeinsam mit den Lernenden besprochen, visualisiert und im Klassenraum sichtbar aufgehängt.

Ordnung und Sauberkeit

  • Jeder in der Klasse ist für Ordnung und Sauberkeit an seinem Platz verantwortlich.
  • Kurz vor Ende jeder Unterrichtsstunde überprüfen alle Lernenden gemeinsam, ob das Klassenzimmer sauber, aufgeräumt und die Tafel gewischt ist.
  • Arbeitsblätter werden in die Ordner eingeheftet und zusammen mit sonstigem Arbeitsmaterial im jeweiligen Fach abgelegt.
  • Nach dem letzten Unterricht werden alle Stühle auf die Tische gestellt.
  • Die Lehrkraft schaltet Beamer, Dokumentenkamera und den Medientisch aus und fährt den Computer herunter.
  • Das Konsumieren offener Getränke aus den Getränkeautomaten oder Wasserspendern der Schule sind grundsätzlich erlaubt, wenn vorsichtig damit umgegangen wird.
  • Die Lernenden sind darauf hinzuweisen, dass durch Getränke und Speisen im Klassenraum entstandene Verschmutzungen selbst wieder zu beseitigen sind.
  • Das Konsumieren von Nahrungsmitteln, Vesper, Snacks oder ähnlichem ist während des Unterrichts grundsätzlich zu vermeiden und soll in den Pausenzeiten oder während der pädagogischen Pause sattfinden.

Umgang mit mobilen Endgeräten

  • An der Schule ist die Beschäftigung mit mobilen Endgeräten wie Smartphone, Smartwatch oder ähnlichem eine Ablenkung, die sich besonders bei leistungsschwächeren Schüler:innen zum Nachteil auswirkt.
  • Die mobilen Endgeräte werden zu Beginn jeder Unterrichtsstunde auf einem dafür vorgesehenen Platz / einer Handygarage abgelegt. Von dieser Regelung gibt es keine Abweichung.
  • Im Einzelfall kann eine Lehrkraft im Unterricht den Gebrauch privater mobiler Endgeräte durch direkte Aufforderung zulassen. Die private Nutzung mobiler Endgeräte in Pausenzeiten, Hohlstunden und während der pädagogischen Pausen ist selbstverständlich zulässig.
  • Es ist geboten, dass Lehrpersonen auch während des Unterrichts mobil erreichbar sind.

Aufenthalt und pädagogische Pause

  • Bekommt eine Klasse eine Stillbeschäftigung (z.B. wegen Abwesenheit der Lehrperson), so soll diese im Klassenzimmer erledigt werden. Generell ist der Aufenthalt auf den Gängen während des Unterrichts aufgrund der Aufsichtspflicht und der Störung von Unterrichtsräumen nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Zeiten nach Leistungsnachweisen und während Freistunden.
  • Während des 90-minütigen Unterrichts kann durch die Lehrkraft eine kurze Pausenzeit gegeben werden. Zu dieser Pausenzeit dürfen sich die Lernenden ungestört unterhalten, ihre Smartphones benutzen und umhergehen. Diese Pausenzeiten finden ausschließlich im Unterrichtsraum statt.
  • Am Ende der Pausenzeit wird der Unterricht wie gewohnt fortgesetzt und die Smartphones werden am dafür vorgesehenen Platz / in der Handygarage abgelegt.
  • Die Klassenzimmer bleiben mit Ausnahme des Arbeitsraumes zu den Pausenzeiten verschlossen, die Aufenthaltsbereiche in Pausen sind die Mensa, die Aula oder die Pausenhöfe.
  • Das Verlassen des Schulgeländes zu Pausenzeiten und in der Mittagspause ist ausschließlich mit unterschriebener Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten erlaubt.

Umgang mit Verspätungen

  • Wenn es zum Stundenanfang klingelt, sollen die Lernenden auf ihren Plätzen sitzen.
  • Verspätungen werden von allen Lehrkräften im elektronischen Klassenbuch notiert. Lernende, die innerhalb eines Kalendermonats in Summe mehr als 30 Minuten unentschuldigte Verspätungen gesammelt haben, müssen während des Nachschreibtermins am Donnerstagnachmittag 45 Minuten nachsitzen.

Umgang miteinander

  • Ruhe ist die Grundlage für erfolgreiches Arbeiten im Klassenzimmer.
  • Die Lehrkräfte achten darauf, laut und deutlich zu sprechen und Gesagtes auf Nachfrage zu wiederholen.
  • Wer etwas sagen möchte, meldet sich grundsätzlich.
  • Lehrkräfte und Lernende achten gemeinsam auf einen angemessenen und fairen, respektvollen Umgang miteinander und stören nicht die Arbeit der anderen oder lenken sie ab.
  • Anweisungen der Lehrkräfte müssen jederzeit und ohne Diskussion Folge geleistet werden.
FehlverhaltenSchweregradKonsequenz
Jemanden ins Wort fallenLeichtSich entschuldigen
Unhöflich und respektlos sein bzw. anschreienLeichtSich entschuldigen
Oft unentschuldigt zu spät kommenLeichtSich entschuldigen, ggf. Nachsitzen, ggf. Elterngespräch
Jemanden beleidigenMittelSich entschuldigen, ggf. Elterngespräch, ggf. Klassenkonferenz, ggf. Gespräch mit Schulsozialarbeit
Fremdes Eigentum beschädigen oder stehlenSchwerGespräch mit Eltern, Klassenkonferenz, ggf. Anzeige
Eine andere Person mobbenSchwerGespräch mit Eltern, Klassenkonferenz
Jemanden rassistisch, antisemitisch, religiös, sexualisiert beleidigen und diskriminierenSchwerGespräch mit Eltern, Klassenkonferenz, ggf. Anzeige
Jemandem körperliche Gewalt antunSchwerSchulleitung ergreift Maßnahmen

Hausordnung: GLK-Beschluss vom 23.05.2026

Schule als Lebensraum

Ziel der vorliegenden Hausordnung ist es, dass alle am Schulleben Beteiligten ein angenehmes Lehr-, Lern- und Arbeitsklima aktiv gestalten. Wie in unserem Leitbild beschrieben, wollen wir einen von Respekt, Toleranz und Fairness geprägten Umgangsstil miteinander pflegen. Gewalt und Mobbing dulden wir nicht. Wir alle beachten die Persönlichkeitsrechte.

Jegliche Form von extremistischer, demokratie- oder fremdenfeindlicher und menschenverachtender Gesinnung, sei es durch Worte, Taten oder Verhalten, wird von uns nicht toleriert.

Wir beachten die in den Unterrichtsräumen aushängenden Raumordnungen, die Bestandteil dieser Hausordnung sind. Wir schalten private digitale Endgeräte (z.B. Smartphones) lautlos. Im Unterricht werden sie aus dem Blickfeld entfernt, es sei denn, dass sie auf Anweisung der Lehrkraft zu Unterrichtszwecken benötigt werden.

Rauchen und vapen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Das Mitführen und Konsumieren alkoholischer Getränke und Drogen auf dem Schulgelände ist während der Schulzeit grundsätzlich nicht erlaubt. Wir verpflichten uns, vor und während der Unterrichtszeiten und in den Pausen keine alkoholischen Getränke und Drogen zu konsumieren.

Für schulische Veranstaltungen (z. B. Verabschiedungen) kann eine Ausnahme durch die Schulleitung zugelassen gewährt werden.

Das Mitführen von Waffen und Anscheinswaffen ist auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen grundsätzlich untersagt. Für schulische Veranstaltungen (z.B. Theateraufführungen) kann eine Ausnahme durch die Schulleitung erteilt werden.

Für die Nutzung der Computerräume gelten zusätzlich die Bestimmungen für Datenschutz und Urheberrecht.

Schule als Lebensraum

Wir Schüler:innen sind zum Besuch des Unterrichts verpflichtet, wenn wir uns in einem Ausbildungsverhältnis befinden oder für eine Vollzeitschule angemeldet sind. Wir entschuldigen uns nach den Regeln des an der Gewerblichen Schule Lahr eingeführten Entschuldigungsverfahrens.

Die Befreiung vom Unterricht kann in begründeten Ausnahmefällen beantragt werden. Die Befreiung für eine Unterrichtsstunde regelt die betroffene Fachlehrkraft. Über die Befreiung von bis zu zwei aufeinander folgenden Unterrichtstagen entscheidet die Klassenleitung, über alle weiteren Fälle der Schulleiter.

Inventar und Sauberkeit

Wir gehen verantwortungsbewusst mit unserem Inventar, unseren Materialien, Räumen und Außenanlagen um. Wir verlassen die Unterrichtsräume so, wie wir sie beim Betreten anzutreffen wünschen.

Für die Trennung von Abfällen verwenden wir die in jedem Klassenzimmer bereitgestellten Behälter für Papiermüll, Wertstoffmüll für den gelben Sack sowie Nass Müll und tragen zu einer sauberen Arbeitsumgebung bei.

Wir (ggf. die gesetzlichen Vertreter) ersetzen angerichtete Schäden im Sinne der Schadensersatzpflicht.

Parken

Wir nutzen die folgenden Parkplätze für Schüler:innen an der Gewerblichen Schule Lahr:

Hauptgebäude:

Uns Schüler:innen stehen die weiß markierten Parkplätze auf dem Schulgelände zur Verfügung. Hinweis: Gelb umrandete Parkplätze sowie die Parkplätze auf dem Pausenhof sind ausschließlich für Lehrkräfte, Hausmeister und Sekretariatsangestellte bestimmt.

Westend:

Uns Schüler:innen stehen die Parkplätze außerhalb des Zaunes zur Verfügung. Hinweis: Die Parkplätze auf dem Schulgelände sind ausschließlich für die Lehrkräfte und den Hausmeister bestimmt.

Motorisierte und nicht motorisierte Zweiräder (auch E-Scooter, E-Bikes, Pedelecs usw.) stellen wir bei den ausgewiesenen Abstellplätzen ab. Wir sichern diese gegen Diebstahl und nehmen sie aus Sicherheitsgründen und versicherungsrechtlichen Aspekten nicht mit ins Schulgebäude.

Pausen

Wir Schüler:innen halten uns bis 7:30 Uhr in der Mensa/Aula des Hauptgebäudes bzw. im Eingangsbereich der Außenstelle Westend auf. Das Schulgelände sollte nach Unterrichtsende bis spätestens 18:00 Uhr verlassen werden.

Rechtzeitig vor Pausenende begeben wir Schüler:innen und Lehrkräfte uns zu den Klassenräumen, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann. Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft nicht anwesend sein, informiert ein/e Klassenvertreter:in das Sekretariat oder eine geeignete Ansprechperson.

In den Pausen verlassen wir Schüler:innen die Unterrichtsräume. Ausnahmen regeln die Klassen-, Raum- oder Abteilungsordnungen. Für die Pausen stehen ausschließlich die Pausenhöfe des Hauptgebäudes und der Außenstelle Westend sowie die Mensa/Aula zur Verfügung, nicht die Flure und Treppenhäuser im Hauptgebäude. Der Aufenthalt in den Parkplatzbereichen ist nur zur An- und Abfahrt gestattet.

Wir volljährigen Schüler:innen dürfen das Schulgelände während der Pausen oder in Hohlstunden verlassen.

Uns minderjährigen Schüler:innen ist das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen grundsätzlich nicht gestattet. Ab 16 Jahren dürfen wir das Schulgelände in der unterrichtsfreien Zeit nur dann verlassen, wenn wir hierzu eine schriftliche Einverständniserklärung unserer Erziehungsberechtigen abgegeben haben.

Ordnungsmaßnahmen

Wir Schüler:innen befolgen die an uns gerichteten Anweisungen der Lehrer:innen sowie der Hausmeister. Lehrer:innen können bei Verstößen gegen die hier aufgestellten Verhaltensregeln geeignete Ordnungsmaßnahmen ergreifen.
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