Handreichung AV · Lehrkräfte
Zielvereinbarungsgespräche
Drei verbindliche Gespräche mit Erziehungsberechtigten.
Zielvereinbarungsgespräche
Die Durchführung und Dokumentation der Zielvereinbarungsgespräche (ZVG) durch die Lernberatungen ist verpflichtender Teil der Ausbildungsvorbereitung und in der Verordnung des Kultusministeriums festgelegt. Die Lernenden müssen demnach in einer geeigneten Art und Weise hinsichtlich eines angepassten und sinnvollen Bildungsziels beraten werden.
Die Schulsozialarbeit und Beratungslehrkräfte können jederzeit und auf Wunsch einer Lehrkraft, der Lernenden oder der Erziehungsberechtigten zu den Zielvereinbarungsgesprächen eingeladen werden.
Neben den Erziehungsberechtigten können und sollen auch Personensorgeberechtigte wie Vormundschaften, Betreuer:innen der Agentur für Arbeit, des Jugendamts oder andere Stellen und externe Partner zu den Zielvereinbarungsgesprächen eingeladen werden.
In den Zielvereinbarungsgesprächen werden auf Grundlage der Lernberatungsprotokolle und der Einschätzungen von Lehrkräften und Lernenden Niveaustufe und Bildungsziel beraten. Vor dem dritten Gespräch können die angestrebten Ziele bei Bedarf angepasst werden.
Im dritten Zielvereinbarungsgespräch wird das Bildungsziel verbindlich festgelegt. Der Termin wird flexibel nach der Schuljahresplanung bestimmt. Bei der Beratung sollen Überforderung und Unterforderung vermieden werden.
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Entscheidung zur Wahl des Bildungsziels durch die Lernberatung und der Klassenkonferenz zu überstimmen.
Die Lernberatung informiert die unterrichtenden Lehrkräfte in geeigneter Weise über das Ergebnis der Zielvereinbarungen und das angestrebte Unterrichtsniveau und Bildungsziel.
Es finden insgesamt drei Zielvereinbarungsgespräche statt:
Zielvereinbarungsgespräch I – Aufnahmegespräch und Zielfeststellung
- Termin nach schulischer Planung mit den Erziehungsberechtigten und der Klassenleitung
- Einladung durch die zuständige Lernberatung
- Kennenlernen des Lernenden und ggfs. vorhandener Einschränkungen, Krankheiten, sozialen oder psychischen Belastungssituationen
- Gemeinsame Feststellung der Ziele der Lernenden
- Gemeinsame Festlegung des Bildungsziels
- Gemeinsame Festlegung des Lernniveaus (nach Fächern aufgeschlüsselt)
- Besprechen von Unterstützungsangeboten und -notwendigkeiten
- Erläuterung zu den Inhalten der Lernagenda
- Unterschrift der Lernagenda durch die Erziehungsberechtigten und Lernenden überprüfen und ergänzen
- Überprüfung der personenbezogenen Daten (Adresse, Telefonnummer etc.)
- Bürotelefonnummer und dienstliche E-Mail-Adresse der Lernberater und Klassenleitungen übermitteln
- Anmeldezeugnis und Sprachstandzertifikat kontrollieren
- Verbindlichkeit des Praktikums erläutern und auf Praktikumssuche hinweisen
- Auf Unterstützungssysteme hinweisen und Ansprechpartner erläutern
- Auffälligkeiten im Gespräch protokollieren
- Unterschriftliche Bestätigung der Zielsetzungen durch die Erziehungsberechtigten, externe Partner, die Lernenden und falls einbezogen, die Schulsozialarbeit
- Ablage des Protokolls in OneNote in der digitalen Schülerakte
Zielvereinbarungsgespräch II – Zielfestlegung
- Termin nach schulischer Planung mit den Erziehungsberechtigten
- Einladung durch die zuständige Lernberatung
- Die Erziehungsberechtigten nehmen am Gespräch teil; weitere Partner oder die Schulsozialarbeit können bei Bedarf eingeladen werden.
- Feststellung erreichter Ziele, des Lernfortschritts und sonstiger Entwicklungen
- Besprechen von Schwierigkeiten, Fehlverhalten und ähnlichen Umständen
- Besprechen von Konflikten in der Klasse oder mit Lehrkräften
- Anpassung des Lernniveaus, um Überforderung und Unterforderung zu verhindern
- Ggfs. gemeinsame Anpassung der Lernziele und des Bildungsziels
- Festhalten des angestrebten Bildungsziels:
- Kein HSA nach dem 1. Jahr: Noten unterhalb HSA-Niveau
- HSA nach dem 1. Jahr: Noten auf HSA-Niveau
- Übergang in das 2. Jahr der 2BFS: Noten auf FSR-Niveau
- Besprechen von Unterstützungsangeboten und -notwendigkeiten
- Das festgelegte Bildungsziel kann auf ausdrücklichen Wunsch der Erziehungsberechtigten oder des Lernenden geändert werden.
- Späteste Unterschrift der Lernagenda durch die Erziehungsberechtigten und Lernenden.
- Unterschriftliche Bestätigung der Zielsetzungen durch die Erziehungsberechtigten, externe Partner, die Lernenden und falls einbezogen, die Schulsozialarbeit
- Ablage des Protokolls in OneNote in der digitalen Schülerakte
Zielvereinbarungsgespräch III – Reflexion und Bildungsziel
- Termin nach der schulischen Planung mit den Erziehungsberechtigten.
- Einladung durch die zuständige Lernberatung
- Feststellung, ob das angestrebte Bildungsziel erreicht werden kann
- Besprechen von Schwierigkeiten, Fehlverhalten oder ähnlichen Umständen
- Besprechen von Konflikten in der Klasse oder mit Lehrkräften
- Festhalten des verbindlichen Bildungsziels:
- Kein HSA nach dem 1. Jahr: Noten unterhalb HSA-Niveau
- HSA nach dem 1. Jahr à Noten auf HSA-Niveau
- Übergang in das 2. Jahr der 2BFS: Noten auf FSR-Niveau
- Nachträgliche Änderungen sind nicht zulässig
- Besprechen von Unterstützungsangeboten und -notwendigkeiten
- Besprechen von Anschlussmöglichkeiten
- Unterschriftliche Bestätigung der Zielsetzungen durch die Erziehungsberechtigten, externe Partner, die Lernenden und falls einbezogen, die Schulsozialarbeit
- Ablage des Protokolls in OneNote in der digitalen Schülerakte
Optional: Zielvereinbarungsgespräch IV – Bildungsziel Fachschulreife (2BFS2)
- Termin nach schulischer Planung
- Ggfs. Einladung der Erziehungsberechtigten durch die zuständige Lernberatung
- Besprechen von Schwierigkeiten, Fehlverhalten oder ähnlichen Umständen
- Besprechen von Konflikten in der Klasse oder mit Lehrkräften
- Besprechen von Unterstützungsangeboten und -notwendigkeiten, um das Bildungsziel der Fachschulreife zu erreichen
- Besprechen von Anschlussmöglichkeiten
- Unterschriftliche Bestätigung der Zielsetzungen durch die Erziehungsberechtigten, externe Partner, die Lernenden und falls einbezogen, die Schulsozialarbeit
- Ablage des Protokolls in OneNote in der digitalen Schülerakte
Maßgabe für Niveaustufen
- Die Klassenkonferenz tagt vor dem dritten Zielvereinbarungsgespräch und macht Vorschläge zur Niveaueinstufung der Schüler:innen
- Sehr gute Leistungen auf Niveau A entsprechen mittleren Leistungen in Niveau C
- Die Note 1,0 auf Niveau A entspricht der Note 2,0 auf Niveau B bzw. 3,0 auf Niveau C
Maßgabe für Übergänge in die zweijährige Berufsfachschule
- Mit einem Schnitt von 3,0 der besser in Niveau C in den Kernfächern Berufsfachliche Kompetenz, Deutsch, Englisch und Mathematik soll der Übergang in das zweite Jahr der zweijährigen Berufsfachschule empfohlen werden
- Die Note 5,0 in einem Kernfach muss durch eine Note 2,0 ausgeglichen werden
- Es ist möglich, auch mit einem Schnitt bis 4,0 in den Kernfächern den Übergang in das zweite Jahr der zweijährigen Berufsfachschule zu empfehlen
- Die Erziehungsberechtigten und Lernenden können von dieser Beratung abweichen
- Wenn die Versetzung in das zweite Jahr der Berufsfachschule festgelegt wird und die Versetzungsbedingungen (siehe oben) nicht erfüllt sind, ist das Jahr nicht bestanden
- In Zweifelsfällen ist es daher ratsam, dass Lernende mit nicht eindeutigem und/oder ausreichenden Leistungsstand auf Niveau C die Kommunikationsprüfung ablegen, um einen Abschluss erhalten zu können, wenn das dritte ZVG terminlich nach den Kommunikationsprüfungen stattfindet
- Die Lernenden und die Erziehungs- und Sorgeberechtigten müssen insbesondere über diese Aspekte bei Ihrer Entscheidung aufgeklärt werden.
- Die ZVG sind rechtsverbindliche Instrumente und unbedingt mit allen Unterschriften zu protokollieren.
- Lernende mit dem Ziel der Fachschulreife belegen keine Kommunikationsprüfung
- Lernende mit dem Ziel des Abschlusses der einjährigen Berufsfachschule belegen keine Kommunikationsprüfung
- Wenn eine Kommunikationsprüfung belegt werden muss aber nicht teilgenommen wird, ist die Abschlussprüfung nicht bestanden